AGB´s

Allgemeine Vertragsbedingungen über den Aufenthalt in der Hundepension Hundehütte-Pinnau

Vivien Buckendahl

 

1. Für die Hundebetreuung gilt immer: Es werden KEINE läufigen Hündinnen angenommen! Die Hunde dürfen keine Gefahr für Menschen und andere Hunde darstellen!

Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin   abgeben und dieses der "Hundehütte-Pinnau" verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 

2. Unterbringung:
- Pensionshunde werden mit   Familienanschluss   in einer Gruppe gehalten. Daher ist nur eine begrenzte Zahl von Gasthunden gleichzeitig möglich.

-Den Hunden steht ein 1600 qm großer eingezäunter Freilauf-Garten, so wie ein 100 qm großes, geheiztes Hundezimmer zur Verfügung.

- Die Hunde werden 2 mal täglich oder nach Vereinbarung gefüttert und nach Absprache mit Medikamenten versorgt. Das Futter bzw. Medikamente sind vom Besitzer mit zu bringen.

 

3. Leistung :
- Ein Tag im Sinne der angebotenen Leistungen beginnt werktags um 7:30 Uhr, am Samstag um 09.00 Uhr, und endet um 19.00 Uhr desselben Tages.

-Sonntags ist das Abholen oder Bringen von Hunden nur gegen einen Aufschlag möglich.

- Nach 19 Uhr gilt derselbe Preis wie bei einer Übernachtung!
Bei Abholung nach 11.00 Uhr morgens wird ein   weiterer Tag abgerechnet!

Achten Sie deshalb bitte auf rechtzeitiges Abholen ihres Hundes, um unnötige Kosten zu vermeiden.

- Für den Stammkundentarif der Tagesbetreuung ( Monats-Abo ) gilt:

-Sie müssen für mindestens 8 Tage im Monat im voraus buchen, dauerhaft.

- Die Anzahl der Tage wird zum Monatsanfang fest gelegt und auch am 1. des Monats im voraus bezahlt.

-Sie können natürlich während des Monats extra Tage dazu buchen.

-Sie können das Monats-Abo nur zum Monatsende kündigen.

 

4. Gesundheit:
- Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund starke gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.

-Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

- Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

- Bei ansteckenden oder schweren Erkrankungen, die während des Aufenthalts auftreten, ist die Hundepension berechtigt den Hund zu isolieren bzw. ausserhalb der Pension unterzubringen oder einer Tierklinik zu übergeben um ihn entsprechend zu versorgen und um Schäden für Dritte ( Mensch Tier) abwehren zu können.

- Die entstehenden Mehrkosten bzw. Tierazt-/Tierklinikkosten trägt der Hundehalter.

- Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension   übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund mindestens in den empfohlenen Impfintervallen der ?Ständigen Impfkommission"   des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte nach, folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Lestospirose, Parvovirose.

 

5. Abholung:
- Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der ?Hundehütte-Pinnau" ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

- Abhol- und Bringdienst   ist nur im Ausnahmefall nach vorheriger Absprache möglich!
Abgeholt werden Hunde nicht vor 10.00  Uhr morgens und zurückgebracht nicht nach 20.00  Uhr abends egal, um welchen Dienst es sich handelt.
In besonderen Fällen sprechen Sie mich bitte an und fragen Sie nach.

 

6. Bezahlung:
- Das Geld für die Dienstleistungen wird   Voraus überwiesen bzw. im Voraus bar bezahlt.
- Bei Überweisungen muss das Geld mindestens 48 Stunden VOR dem gebuchten Termin eingegangen sein.
- Wird ein Betrag nicht spätestens nach Zurückgabe des Hundes vollständig gezahlt, so ist der Hund solange von weiteren Serviceleistungen ausgeschlossen, bis die Schuld beglichen ist.

- Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht stundenweise oder in Tagessätzen bzw. Teilen von Tagessätzen abrechne.

-Futter ist in den Preisen NICHT inbegriffen und muss mitgebracht werden.
Schlafplätze, Näpfe, Leinen usw. sind vorhanden und müssen nicht mitgebracht werden.

 

7. Absagen und Rückerstattungen:
ür die Urlaubs.- oder Tagesbetreuung angemeldet haben ist das verbindlich!
- Ich bitte um Verständnis, wenn ich eine geforderte Leistung bei kurzfristiger Terminabsage   in vollem Umfang in Rechnung stelle!
- Bei Absagen 1 Woche vor Betreuungsanfang 50 % des Gesamtpreises.

- Bei Absage 4 Tage vor Betreuungsanfang 100 % des Gesamtpreises.

 

Hundepension Hundehütte-Pinnau
Vivien Buckendahl

Große Twiete 110
25436 Uetersen
Tel: 0173 613 7511

 

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